Organisation der Stiftung

Organe der Bürgerstiftung Einbeck sind der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat.

Stiftungsvorstand

Er besteht aus
— dem Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Einbeck
— einem Mitglied, das vom Verwaltungsrat der Sparkasse Einbeck für die Dauer von fünf Jahren bestellt wird
— bis zu zwei weiteren Mitgliedern, die vom Stiftungsrat der Bürgerstiftung Einbeck für die Dauer von fünf Jahren bestellt werden

Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung und hat im Rahmen des Stiftungsgesetzes und der Stiftungssatzung den Willen der Stifter so wirksam wie möglich zu erfüllen. Die weiteren Aufgaben des Vorstandes sind in der Stiftungssatzung enthalten.

Stiftungsrat

Er besteht aus
— dem Vorstandsmitglied der Sparkasse Einbeck
— drei Mitgliedern, die der Verwaltungsrat der Sparkasse Einbeck aus seiner Mitte wählt
— bis zu drei weiteren Mitgliedern, die vom Verwaltungsrat der Sparkasse Einbeck
für die Dauer von fünf Jahren bestellt werden und sich durch besondere Fachkompetenz auszeichnen
— bis zu fünf weiteren Mitgliedern aus dem Kreis der Stiftungsversammlung

Der Stiftungsrat bestimmt die Richtlinien der Stiftungsarbeit über den Erlass einer Geschäftsanweisung für den Vorstand. Er nimmt die Berichte des Vorstandes entgegen und genehmigt die jeweiligen Jahresrechnungen. Die weiteren Aufgaben sind in der Stiftungssatzung festgelegt.